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Abriss der Besonderheiten bei der Rechtsverfolgung in Saudi Arabien (Stand 10.10.2004)

  • Regeln hinsichtlich örtlicher, sachlicher oder instanzieller Zuständigkeit der Anwälte bestehen in Saudi-Arabien nicht. Ausländische Anwälte müssen sich auf eine Beraterfunktion beschränken und besitzen kein Vortragsrecht bei Gericht. Die Gerichtssprache ist arabisch.

  • Es besteht kein Anwaltszwang. Anwaltliche Vertretung ist bei ausländischen Parteien jedoch üblich.

  • In Strafverfahren existiert kein Anspruch auf anwaltliche Vertretung, es erfolgt keine Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

  • Gerichte erheben keine Gebühren.

  • Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts- und sonstigen Kosten selbst. Erstattungsansprüche gegen die unterliegende Partei können nicht durchgesetzt werden. Prozesskostenhilfe wird in Saudi-Arabien nicht gewährt.

  • Üblicherweise erheben Anwälte ein Stundenhonorar von SR 600,-- bis SR 1.500,-- zzgl. Auslagen. Alternativ hierzu wird gelegentlich ein Erfolgshonorar vereinbart. Mit zunehmender Tendenz werden Honorarvorschüsse erhoben, deren Höhe sich oft weniger am Streitwert als am Streitgegenstand und an Rang und Namen der Beteiligten orientiert.

  • Zwischen Deutschland und Saudi-Arabien besteht kein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen. Die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Schiedssprüche ist seit dem Beitritt Saudi-Arabiens zu dem New Yorker UN-Übereinkommen vom 10. Juni 1598 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche möglich.

  • Andere geeignete Institutionen, die sich mit Rechtsverfolgung befassen, sind in Saudi-Arabien ebensowenig vorhanden wie Wohltätigkeitsinstitutionen, die Ausländer kostenlos beraten. In Jeddah ist jedoch das deutsch-saudi-arabische Verbindungsbüro für Wirtschaftsangelegenheiten (GESALO) des DIHT vertreten, das u.a. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Geschäftspartnern im vorgerichtlichen Bereich vermittelt und über administrativ und gesetzliche Regelungen im Geschäftsverkehr informiert. Das Büro können Sie wie folgt erreichen:

    • Anschrift:
      GESALO
      P.O. Box 52490
      Jeddah 21563
      Tel: 009-66-2/ 667 81 27
      Fax: 009-66-2/ 667 81 06-
      Mail: ahk-Jeddah@awalnet.net.sa
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Anwaltsliste (Adressen) (Nicht vollzählig!)

  • Law Office of Hassan MAHASSNI (associated with White & Case, LLP)
    P.O. Box 2256, Jeddah 21451
    Tel. 665-43-53
    Fax. 669-29-96
    E-mail: hmahassni@whitecase.com
    Korrespondenzsprache: Englisch und arabisch
    Spezialgebiete: Wirtschafts- und Bankrecht, Gründung/Eintragung saudischer Firmen und Gesellschaften, Steuerrecht.

  • Law Office of Dr. Abdelrahman A. ABBAR
    P.O. Box 15606, Jeddah 21454
    68, Shoara Street, Near GOSI Building
    Tel. 663-33-00
    Fax. 663-13-13
    E-Mail: Law@law.com.sa
    Korrespondenzsprache: Englisch und arabisch
    Spezialgebiete: Gesellschaftsrecht, hiesige Geschäfts-, Handels- und Steuerangelegenheiten, Bankangelegenheiten, Angelegenheiten des Öl- und petrochemischen. Sektors, geistiges Eigentum, Bauvertragsrecht, Schiffahrts-, Seerecht und Flugrecht, Vertretung von Mandanten bei Rechtsstreit und vor Schiedsgerichten, Versicherungsrecht, Spezialprojekte.

  • Haberbeck, Andreas,
    "The Alliance of Abbas F. Ghazzawi & Co. and Hammad & Al-Mehdar"
    P.O. Box 6387, Jeddah 21442
    Tel.: 650-44-75
    Fax.: 659-20 07
    Korrespondenzsprachen: Englisch
    Spezialgebiete: Internationales Handelsrecht, Versicherungs- und Schifffahrtsrecht, Bank- und Finanzrecht, Umweltrecht, Konkursverwaltung, geistiges Eigentum und Treu-Hand-Verwaltung.

  • Everett Jones, The Law Firm of Salah Al-Hejailan
    P.O.Box. 15141
    Jeddah 21444
    Tel. 698-58-88
    Fax. 682-12-77
    Mail: lfshJeddah@naseej.com.sa
    Web. www.hejailannet.com
    Korrespondenzsprachen: Englisch
    Spezialgebiete: Internationales Handelsrecht.

  • Nazieh A. Moussa (Vertrauensanwalt der Vertretung)
    Law Firm
    P.O. Box 8996
    Jeddah 21492
    Tel.: 667 65 07 oder 667 65 24
    Fax: 667 64 96
    Mail: nazieh@moussalaw.com
    Korrespondenzsprachen: Englisch und arabisch
    Spezialgebiete: Arbeits- und Aufenthaltsrecht ( Mitglied des efängniskomitees)
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