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Abriss
der Besonderheiten bei der Rechtsverfolgung in Saudi Arabien
(Stand
10.10.2004)
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Regeln hinsichtlich örtlicher,
sachlicher oder instanzieller Zuständigkeit der Anwälte
bestehen in Saudi-Arabien nicht. Ausländische Anwälte
müssen sich auf eine Beraterfunktion beschränken und
besitzen kein Vortragsrecht bei Gericht. Die Gerichtssprache
ist arabisch.
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Es besteht kein Anwaltszwang.
Anwaltliche Vertretung ist bei ausländischen Parteien jedoch
üblich.
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In Strafverfahren existiert kein
Anspruch auf anwaltliche Vertretung, es erfolgt keine Beiordnung
eines Pflichtverteidigers.
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Gerichte erheben keine Gebühren.
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Jede Partei trägt ihre eigenen
Anwalts- und sonstigen Kosten selbst. Erstattungsansprüche
gegen die unterliegende Partei können nicht durchgesetzt
werden. Prozesskostenhilfe wird in Saudi-Arabien nicht gewährt.
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Üblicherweise erheben Anwälte
ein Stundenhonorar von SR 600,-- bis SR 1.500,-- zzgl. Auslagen.
Alternativ hierzu wird gelegentlich ein Erfolgshonorar vereinbart.
Mit zunehmender Tendenz werden Honorarvorschüsse erhoben,
deren Höhe sich oft weniger am Streitwert als am Streitgegenstand
und an Rang und Namen der Beteiligten orientiert.
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Zwischen Deutschland und Saudi-Arabien
besteht kein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung
von gerichtlichen Entscheidungen. Die Anerkennung und Vollstreckung
deutscher Schiedssprüche ist seit dem Beitritt Saudi-Arabiens
zu dem New Yorker UN-Übereinkommen vom 10. Juni 1598 über
die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
möglich.
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Andere geeignete Institutionen,
die sich mit Rechtsverfolgung befassen, sind in Saudi-Arabien
ebensowenig vorhanden wie Wohltätigkeitsinstitutionen,
die Ausländer kostenlos beraten. In Jeddah ist jedoch das
deutsch-saudi-arabische Verbindungsbüro für Wirtschaftsangelegenheiten
(GESALO) des DIHT vertreten, das u.a. bei Meinungsverschiedenheiten
zwischen Geschäftspartnern im vorgerichtlichen Bereich
vermittelt und über administrativ und gesetzliche Regelungen
im Geschäftsverkehr informiert. Das Büro können
Sie wie folgt erreichen:
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- Anschrift:
GESALO
P.O. Box 52490
Jeddah 21563
Tel: 009-66-2/ 667 81 27
Fax: 009-66-2/ 667 81 06-
Mail: ahk-Jeddah@awalnet.net.sa
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Anwaltsliste
(Adressen) (Nicht
vollzählig!)
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- Law Office of Hassan MAHASSNI
(associated with White & Case, LLP)
P.O. Box 2256, Jeddah 21451
Tel. 665-43-53
Fax. 669-29-96
E-mail: hmahassni@whitecase.com
Korrespondenzsprache: Englisch und arabisch
Spezialgebiete: Wirtschafts- und Bankrecht, Gründung/Eintragung
saudischer Firmen und Gesellschaften, Steuerrecht.
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Law Office of Dr. Abdelrahman A.
ABBAR
P.O. Box 15606, Jeddah 21454
68, Shoara Street, Near GOSI Building
Tel. 663-33-00
Fax. 663-13-13
E-Mail: Law@law.com.sa
Korrespondenzsprache: Englisch und arabisch
Spezialgebiete: Gesellschaftsrecht, hiesige Geschäfts-,
Handels- und Steuerangelegenheiten, Bankangelegenheiten, Angelegenheiten
des Öl- und petrochemischen. Sektors, geistiges Eigentum,
Bauvertragsrecht, Schiffahrts-, Seerecht und Flugrecht, Vertretung
von Mandanten bei Rechtsstreit und vor Schiedsgerichten, Versicherungsrecht,
Spezialprojekte.
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Haberbeck, Andreas,
"The Alliance of Abbas F. Ghazzawi & Co. and Hammad
& Al-Mehdar"
P.O. Box 6387, Jeddah 21442
Tel.: 650-44-75
Fax.: 659-20 07
Korrespondenzsprachen: Englisch
Spezialgebiete: Internationales Handelsrecht, Versicherungs-
und Schifffahrtsrecht, Bank- und Finanzrecht, Umweltrecht, Konkursverwaltung,
geistiges Eigentum und Treu-Hand-Verwaltung.
- Everett Jones, The Law Firm
of Salah Al-Hejailan
P.O.Box. 15141
Jeddah 21444
Tel. 698-58-88
Fax. 682-12-77
Mail: lfshJeddah@naseej.com.sa
Web. www.hejailannet.com
Korrespondenzsprachen: Englisch
Spezialgebiete: Internationales Handelsrecht.
- Nazieh A. Moussa (Vertrauensanwalt
der Vertretung)
Law Firm
P.O. Box 8996
Jeddah 21492
Tel.: 667 65 07 oder 667 65 24
Fax: 667 64 96
Mail: nazieh@moussalaw.com
Korrespondenzsprachen: Englisch und arabisch
Spezialgebiete: Arbeits- und Aufenthaltsrecht ( Mitglied des efängniskomitees)
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