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Nicht ein-
oder mitgeführt werden dürfen:
- Alkoholische Getränke jeder Art
- Arzneimittel, die Alkohol enthalten oder eine Betäubung
erwirken
- Betäubungsmittel (Todesstrafe droht!)
- Bilder und Druckvorschriften, die der islamischen Religion
abträglich sind oder Hinweise auf Israel enthalten
- Feuer und andere Waffen (einschl. Luftgewehre)
- Glücksspiele
- Kreuze und andere Gegenstände der christlichen Religionsausübung
- Pornographische Veröffentlichungen im weitesten Sinne
- Schweinefleisch und Produkte, die Schweinefleisch enthalten
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Einzuführende
Haustiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten, Hunde gegen
Tollwut geimpft, sein.
Ein entsprechend ausgestelltes amtsärztliches Zeugnis mit Übersetzung
in die arabische Sprache ist bei der Einfuhr vorzulegen.
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