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Einfuhr

Nicht ein- oder mitgeführt werden dürfen:

  • Alkoholische Getränke jeder Art
  • Arzneimittel, die Alkohol enthalten oder eine Betäubung erwirken
  • Betäubungsmittel (Todesstrafe droht!)
  • Bilder und Druckvorschriften, die der islamischen Religion abträglich sind oder Hinweise auf Israel enthalten
  • Feuer und andere Waffen (einschl. Luftgewehre)
  • Glücksspiele
  • Kreuze und andere Gegenstände der christlichen Religionsausübung
  • Pornographische Veröffentlichungen im weitesten Sinne
  • Schweinefleisch und Produkte, die Schweinefleisch enthalten
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Haustiere

Einzuführende Haustiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten, Hunde gegen Tollwut geimpft, sein.
Ein entsprechend ausgestelltes amtsärztliches Zeugnis mit Übersetzung in die arabische Sprache ist bei der Einfuhr vorzulegen.

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