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Rechtsgrundlage des Staates ist das
islamische Recht (Scharia), das u. a. bei Mord, bewaffnetem Raub,
Vergewaltigung und Drogenhandel mit unerbittlicher Härte die
Todesstrafe durch öffentliche Enthauptung und bei geringeren
Delikten z. B. die Amputation von linkem Fuß oder rechter
Hand vorsieht. Das gilt auch für schuldig gesprochene Ausländer.
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