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Landeskunde - Staatsgewalt - www.wuestenfuchs.com
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Staatsgewalt

Rechtsgrundlage des Staates ist das islamische Recht (Scharia), das u. a. bei Mord, bewaffnetem Raub, Vergewaltigung und Drogenhandel mit unerbittlicher Härte die Todesstrafe durch öffentliche Enthauptung und bei geringeren Delikten z. B. die Amputation von linkem Fuß oder rechter Hand vorsieht. Das gilt auch für schuldig gesprochene Ausländer.

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